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Wie scheint das Recht?

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 21. November 2009 aus der Kategorie Tagungen, Visuelle Rechtskommunikation | 1 Kommentar »

In diesem Blog, der die visuellen Elemente der Rechtskommunikation zum Thema hat, hätte die Frage nach der visuell-sensorischen Wahrnehmung des Rechts eigentlich am Anfang stehen müssen? Leuchtet das Recht hell? Schimmert es matt? Oder funzelt es trüb? Scheint es uns weiß oder schwarz oder vielleicht auch bunt? Spendet es stetiges Licht oder blinkt wie ein Kaleidoskop? Vielleicht hat die eine oder der andere Spaß an solchen Fragen.
Um der Frage ernsthafter nachgehen, muss klargestellt werden, wodurch sie sich von unserem üblichen Rechtsvisualisierungsthema unterscheidet. Bei der Rechtsvisualisierung geht es darum, Rechtskommunikation auf der operativen Ebene ins Visuelle zu übersetzen. Die visuell-sensorische Frage dagegen zielt auf einen Gesamteindruck vom Recht. Sie zielt nicht auf Bilder im Recht, sondern auf ein möglichst repräsentatives Bild vom Recht, repräsentativ allerdings nicht im objektiven Sinne, sondern nur für den individuellen Betrachter. Gesucht wird auch gar nicht ein (Ab-)Bild, sondern visueller Eindruck, eine unvermittelt wirkende Impression. Sie wäre noch am ehesten von einer Farbe zu erwarten, vielleicht von dem Rot roten Roben oder von der Schwärze schwarzer Kittel und Buchstaben. Aber da ist wohl nichts zu finden.
So versuche ich, die Lücke mit dem – leicht veränderten und ergänzten – Abschnitt aus einem Aufsatz über die Macht der Symbole zu füllen, der jedenfalls mit seiner Überschrift an diese Stelle passt:
Das Bild des Rechts
Das Recht steht in beständigem Kampf um die Anerkennung seiner Legitimität und Überlegenheit über andere gesellschaftliche Sinnsysteme. Dazu muss es alle seine Aktionen als Realisierungen der abstrakten Idee der Gerechtigkeit darstellen, und dabei helfen anschauliche Symbole. Deshalb lohnt sich die Frage nach den Bildern und Symbolen, die typischerweise mit dem Recht verknüpft werden.
1. Was tut das Rechtssystem, um sich symbolisch zu präsentieren?
2. Welche Symbole assoziiert das Publikum mit dem Recht?
Das Rechtssystem tut relativ wenig, um sich dem Publikum symbolisch darzustellen. Die größte Rolle spielt wohl die Gerichtsarchitektur, die daher auch literarisch erhebliche Aufmerksamkeit gefunden hat.1
Moderne Gerichtsgebäude fallen eher funktionalistisch aus. Prominentere Neubauten wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sollen wohl vor allem Transparenz vorzeigen. Doch im Stadtbild überwiegen noch immer die traditionellen »Tempel des Rechts«. Mit der typischen Sitzanordnung im Gerichtssaal und der Gefängnisarchitektur schafft die Justiz mehr oder weniger gezielt auch visuelle Eindrücke. Dabei helfen die Roben der Richter und Anwälte und die Uniformen des Personals, dass der Justiz zugerechnet wird, also auch der Polizei. Für alle, die sich daran erinnern, dass der »Zugang zum Recht« einmal ein großes wissenschaftliches und rechtspolitisches Thema war, hat die inzwischen in den meisten Gerichten übliche Zugangskontrolle starke symbolische Wirkung.
Die Bilderwelt des Publikums wird indessen nur zum kleineren Teil durch die Selbstdarstellung der Justiz, vor allem aber durch die Medien geprägt. Das Publikum ordnet dem Recht eine Reihe von Bildern zu, die eigentlich nicht als visuelle Repräsentation des Rechts gedacht sind, aber doch als aktuelle Rollenattribute, als historische Reminiszenzen oder als Symbole mit dem Recht ver¬bunden sind. Zu den Rollenattributen zählen die roten Gesetzessammlungen und die grauen Kommentarbände aus dem Beck-Verlag sowie die Akten, die gewöhn¬lich die Tische im Gerichtsaal bedecken. Wenn ein Rechtsanwalt abgebildet wird, sieht man in Deutschland im Hintergrund ein Regal mit der NJW, gleichfalls aus dem Beck-Verlag, oder in den USA eine Bücherwand mit den Bänden eines Court Reporter. Als Bildzeichen dienen der Paragraphen, die Waage mit oder ohne Justitia und, auch in den Augen des deutschen Publikums , Hammer und Perücke. Eigentlich glaubten wir, die amerikanische gavel nur deutsche Kinderköpfe besetzt hält.2 Doch wie die folgende Abbildung zeigt, ist inzwischen auch die FAZ kindisch geworden.
FAZ verkuendet 18-11-2009-430

All diese »Symbole« dienen eigentlich nur noch als Erkennungszeichen und sind im Übrigen verbraucht. Selbst die historischen Bilder von Leib- und Lebensstrafen, Galgen und Guillotine, die man mit dem Recht verbindet, sind in ihrer symbolischen Wirkung verblasst. Allenfalls mit Bildern eines elektrischen Stuhls gelingt es noch, beim Publikum eine gewisse Wirkung zu erzielen.
Seit geraumer Zeit schmückt die Frankfurter Allgemeine Zeitung an jedem Mittwoch ihre Seite »Recht und Steuern« mit einer Vignette von Andrea Koopmann.

Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. 11. 2009

Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. 11. 2009

Hier hat das Paragraphenzeichen seinen Symbolwert vollends verloren. Ich habe diese Paragraphenbilder zunächst als bloße ästhetisierende Dekoration eingeordnet und damit in eine Reihe mit den Kunstbildern ohne Textbezug gestellt, die von der Zeitung nicht selten für größere Artikel eingesetzt werden. Diese Kennzeichnung wird ihnen aber vielleicht doch nicht ganz gerecht. Man kann den Paragraphenbildern von Frau Koopmann wohl auch eine gewisse ironisierende Distanzierung zum Recht entnehmen. Das ist insofern bemerkenswert, als der zugehörige Text durchaus ernst gemeint ist.
Wie scheint also das Recht? Wenig eindrucksvoll.

  1. Z. B. bei Bo Carlsson und Mattias Baier: A Visual Self-Image of Law, Social and Legal Studies 2002, 185-210. Sie haben 254 Bilder analysiert, die sie in verschiedenen Veröffentlichungen der schwedischen Justizverwaltung fanden. 117 Bilder wurden jährlich erscheinenden Kalendern entnommen. Aus der relativ geringen Auflage von 500 Exemplaren schließen die Autoren, dass die Kalender vor allem für Richter und Anwälte gedacht waren. Dargestellt sind überwiegend Außenansichten von Gerichtsgebäuden, teilweise auch Ausstattungsgegenstände wie Bilder, Skulpturen, Tische und Stühle. Die Aufnahmen, die dafür verwendet wurden, stammen aus einem Projekt mit dem Titel »Tempel des Rechts« (Rättens Tempel), der der Interpretation sogleich eine Richtung vorgibt. Weitere 137 Bilder kamen aus zehn Broschüren, die in Auflagen von 2000 bis 3000 Exemplaren wohl gleichfalls nicht für das breite Publikum, sondern für Justiz- und Behördenangestellte gedacht waren. Sie zeigen vor allem Innenräume, Flure und Treppenhäuser. Den Autoren fiel vor allem auf, was die Bilder nicht zeigten, nämlich Menschen. Die Außenaufnahmen waren überwiegend im Sommer entstanden. Sie zeigten die Gebäude, und zwar unabhängig von ihrer Stellung in der Gerichtshierarchie, als »überlegen« (superior) und »eindrucksvoll« (impressive), eine Wirkung, die nicht zuletzt auch durch die vom Fotografen gewählte Perspektive erzeugt wurde. Die Obergerichte wirkten zusätzlich »vornehm« (noble) und »großartig« (magnificent). 72 Gebäude waren in historisierendem oder nordischem Stil gehalten; nur 19 werden als »funktionalistisch« beschrieben. Die Autoren ordnen den Eindruck bei 66 von 91 Gebäuden als »traditionalistisch« ein und fassen ihren Eindruck für alle Bilder wie folgt zusammen: »The general image associated with the photographs is, according to the categorisation, a stress on law and order, where the law stands up as a sovereign, formal system, where the authority is dependent on closure, perfection, tradition and prestige. The photographs in the calendars give an impression of traditionalism, in connection to buildings and interior. By distilling the photographs from individuals, and roughly all human artefacts, the photographs present almost a detached, but homogeneous and impressive, system.« Auch bei den Innenaufnahmen ist den Autoren die Abwesenheit von Menschen aufgefallen. Sie weisen ferner darauf hin, dass viele Türen und Portale gezeigt werden, die zwar regelmäßig sehr kunstvoll, aber meistens geschlossen sind. In ihrer abschließenden Interpretation betonen sie vor allem den Eindruck der Zeitlosigkeit. Gegenüber dieser Interpretation ist indessen Vorsicht geboten, denn es ist zu vermuten, dass die untersuchten Bilder viel eher die Standards der gängigen Architekturfotografie vermitteln als ein Bild vom Recht.
  2. Psychologin Petra Wolf, die deutsche Kinder über deren Wissen vom Gericht befragt hat, erfuhr, dass viele Kinder annehmen, der Richter halte einen Hammer und trage eventuell eine Perücke (Was wissen Kinder und Jugendliche von Gerichtsverhandlungen, 1997).
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Empfohlene Zitierweise
Klaus F. Röhl: Wie scheint das Recht?. Beitrag in Recht anschaulich, 21. November 2009, abrufbar unter http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com/?p=838
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Ein Kommentar auf “Wie scheint das Recht?”

  1. Natterer Says:
    November 27th, 2009 at 9:59 pm

    Am Rande erwähnt sei, dass Juristen nach neuester Umfrage der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner per Dato zu 73% an der Robenpflicht der Anwälte festhalten: http://www.roben-shop.de/blog/2009/10/31/die-roben-umfrage/

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