Schöne Bilder – oder?
Das Statistische Bundesamt hat im August 2008 eine kleine Broschüre mit dem Titel »Justiz auf einen Blick« veröffentlicht. Sie ist vom Inhalt mit Text und Tabellen durchaus nützlich. Die mitgeteilten Daten sind relevant. Der Text ist verständlich und die zahlreichen Tabellen klar und übersichtlich. Doch mehr als das. Der Titel ist Programm. Hier wird dem Auge etwas geboten. Auf 67 Seiten gibt es 20 Bilder, genauer Fotos, eines schöner (oder geleckter?) als das andere. Eine solche Ansammlung trivialer Bilder zum Recht findet man selten. Gleich zwei Mal, (S. 60 und auf dem hinteren Umschlag) werden Paragraphenhaufen dargeboten. Natürlich darf auch (auf S. 67) die Gavel nicht fehlen. Wir wussten es ja schon 1: Wenn Kinder befragt werden, was sie vom Gericht wissen, dann fällt ihnen zuerst der Richter mit seinem Hämmerchen ein.
Drei Mal gut aussehende junge Anwältinnen im ernsten Gespräch, auf S. 4 zunächst ganz ohne Textbezug.
Auf S. 47 dient das Bild immerhin als Illustration zu den Zahlen über die anwaltliche Vertretung vor dem Amtsgericht in Zivilsachen. Deshalb ist es aber nicht weniger interpretationsbedürftig.
Unterhält die Anwältin sich mit ihrem Mandanten? Nein, Interpretation verworfen. Der Gesprächspartner ist zu entspannt. Oder vielleicht mit einem Kollegen, der wegen der Hitze die Robe abgelegt hat. Nein, Interpretation verworfen. Die Anwältin bleibt zu professionell kühl. Vielleicht redet sie mit einem Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes über die Anwaltsstatistik.
Auf S. 49 ist eine Dame ohne Robe zu sehen, denn man ist erst bei der Prozesskostenhilfe.
Wer gratuliert da eigentlich wem wozu? Und wer ist die gute Fee auf der rechten Seite, die erst auftaucht, wenn man das Bild aus der Datei herauskopiert? Fragen über Fragen, die dem interessierten Leser den Mittagsschlaf rauben. Auf jeden Fall ist das alles sehr schön anzusehen.
Aber damit ist der Bilderreigen nicht erschöpft. Zum Ausländeranteil unter den Verurteilten gibt es zwei Koffer auf dem Gepäckband, zu den Verurteilungen von Ausländern wegen der Verletzung von Aufenthalts- und Einreisebestimmungen den Blick in einen aufgeschlagenen und vollgestempelten Reisepass. Sechs Bilder beziehen sich auf den Strafvollzug: Schöne Arbeitsplätze (ein Gefangener bei der Gartenarbeit, ein anderer bei der Arbeit an einer Maschine). Eine akkurat hergrichtetes Bettzeug auf einer Pritsche mit Gitter im Hintergrund, der Zaun eines Gefängnishofs von innen und von außen – da weiß man, wo man ist. Ein weiteres Bild – ein großer runder Ausschnitt in einer glatten Wand, mit Draht feinmaschig doppelt vergittert, im Hintergrund drei kleine runde »Augen«, kann ich gar nicht deuten. Das Bild muss nach dem Kontext irgend etwas mit dem Rückfall zu tun haben. Aber was wohl?
Vier ganze Seiten gelten den (zivilrechtlichen) Bagatellverfahren vor dem Amtsgericht. Mit der Heckenschere bearbeitet jemand einen Zaun. Das ist die berüchtigte Nachbarstreitigkeit. Und der Gartenzwerg steht anscheinend für den kleinen Streitwert.
Man fragt sich, für wen die Veröffentlichung bestimmt ist. Laien müssten sich wohl soviel Trivialität gefallen lassen. Aber die werden die Broschüre kaum zur Hand nehmen. Wer dagegen ohnehin schon an rechts- und justizpolitischen Fragen interessiert ist und deshalb auf das an sich ja erfreuliche Angebot des Statistischen Bundesamtes zugreift, braucht solche Bilder nicht. Dass sich solche Pseudoillustrationen auch in wissenschaftlicher Literatur und Lehrbüchern ausbreiten, ist eher nicht zu erwarten. Obwohl mancher Autor vermutlich wollte, wenn er könnte. Die Bremse ist da freilich das fehlende Geld. Denn solche Bilder sind nicht umsonst. Geld für solchen Luxus gibt es im öffentlichen Bereich wohl vor allem bei den vielen mediatisierten Behörden, den Bundesämtern, Landesämtern usw.
Nachtrag vom 1. 9. 2009: Ein freundlicher Leser (RA J. Melchior, Wismar) hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Link zur der Broschüre des Statistischen Bundesamtes vergessen habe. Ich habe ihn jetzt nachgetragen.
- Und zwar von Petra Wolf (Was wissen Kinder und Jugendliche über Gerichtsverhandlungen?, 1997, 95) ↩
Bildästhetik, triviale Bilder
Empfohlene Zitierweise
Klaus F. Röhl: Schöne Bilder – oder?. Beitrag in Recht anschaulich, 25. August 2009, abrufbar unter http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com/?p=709



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August 25th, 2009 at 8:51 pm
Fehlt nur noch der Link.
September 2nd, 2009 at 11:23 am
[...] Es lohnt sich immer wieder, die Webseite des Statistischen Bundesamtes zu besuchen. Im August gab es vier »Neuerscheinungen: • Arbeitsgerichte 2008 • Verwaltungsgerichte 2008 • Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege Berichtsjahr 2008 • Staatsanwaltschaften; Berichtsjahr 2008 Das Amt beschränkt sich längst nicht mehr auf die Bereitstellung bloßer Statistiken, sondern bereitet seine Zahlen auch themenspezifisch auf. Angeboten werden zur Zeit • die Broschüre »Justiz auf einen Blick« • ein Kapitel »Öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung« sowie • ein Stat-Magazin vom Januar 2008 über Jugendkriminalität Das Stat-Magazin enthält explizit zum Thema Rechtspflege nur diesen einen Bericht. Aber auch unter den anderen Themen findet man im Archiv Material, dass sich rechtssoziologisch verwerten lässt, z. B. unter »Arbeitsmarkt«, »Bildung und Kultur« oder »Sozialleistungen«. Unter »Verdienste und Arbeitskosten« etwa wird eine (kurze) Ausarbeitung über den »Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen« angeboten. Die Aufbereitungen des Amtes bieten interessante Vergleichszahlen, die man (ich?) alleine kaum gefunden hätte. So ist die Zusammenstellung »Justiz auf einen Blick« zwar strafrechtslastig, aber deshalb doch nicht ganz uninteressant. Vor allem die Vergleichszahlen aus den verschiedenen Ländern sind auffällig. So schwankt die Auklärungsquote bei polizeilich registrierter Kriminalität zwischen 40,6 % in Bremen und 64,3 % in Bayern (Durchschnitt 55,0 %). Die Anklagequote reicht von 22,4 % in Schleswig-Holstein bis zu 32,4 % in Bremen (Durchschnitt 28,3 %). Die Gefangenenrate beträgt in Berlin 151 Einsitzende/100.000, in Schleswig-Holstein nur 53. Berlin und Hamburg halten je 100.000 Einwohner in der ordentlichen Gerichtsbarkeit 29 Richter vor, Niedersachsen und Bayern 16, Baden-Württemberg nur 14. Ist es da ein Wunder, dass die Ausgaben für Rechtsschutz, bezogen auf die jeweilige Einwohnerzahl, die in Hamburg und Berlin 227 bzw. 217 Euro betragen, in Baden-Württemberg nur bei 109 Euro liegen? Die Zahlen über den Anteil der Bagatellverfahren bei den Amtsgerichten, die durch einen Streitwert bis 300 Euro definiert werden, werden eingeleitet mit dem Satz: Die durch Bagatellverfahren gebundenen Kapazitäten der Gerichte stehen für andere Prozesse nicht zur Verfügung bzw. verzögern die Rechtsprechung. Der Indikator trägt somit zu einer Effizienzbewertung des Justizsystems bei. Ein solches Urteil steht m. E. den Statistikern nicht zu. Die Broschüre »Justiz auf einen Blick« ist mir im übrigen wegen ihrer Bebilderung aufgefallen. Dazu habe ich in »Recht anschaulich« einen kleinen Kommentar geschrieben (Schöne Bilder – oder?). [...]