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Visualisierung komplexer Texte durch Tabellen II: Fließtext und Hacktext

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 11. Juni 2009 aus der Kategorie Visuelle Rechtskommunikation, logische Bilder | Keine Kommentare »

Einer der ersten, der in großem Umfang von tabellarischen Darstellungen Gebrauch machte, war Mario Martini mit seinem »Verwaltungsprozessrecht«, das 2008 schon in 4. Aufl. erschienen ist. Ein anderes Buch, auf das ich bereits hingewiesen habe, ist das »Essential EC Law in Charts« von Christa Tobler und Jacques Beglinger, die konsequent wie wohl niemand zuvor ihr Material in »Charts« umgesetzt und dazu nicht nur ein eigenes Design, sondern auch eine einleuchtende theoretisch-pädagogische Begründung entwickelt haben (Auf Säulen ruht ihr Dach …, Schweizerische Zeitschrift für internationales und europäisches Recht [SZIER] 5/2007, 695–702; dies., Das EUR-Charts-Projekt oder:The Making of »Essential EC Law in Charts« – Visualisierung eines Rechtsgebiets am Beispiel der europäischen Union, in: Schweighofer u. a., Hg., Komplexitätsgrenzen der Rechtsinformatik, IRIS-Tagungsband 2008, S. 531-539).

Tobler und Beglinger sprechen von Charts, und in der Tat handelt es sich nicht um schlichte Tabellen, sondern um eine hybride Darstellung, in der überwiegend Baumstrukturen mit viel Text und Minitabellen kombiniert werden.

Langsam kommen tabellarische Darstellungen in Mode. Der Heymanns-Verlag bewirbt das Lehrbuch »Besonderes Schuldrecht« von Christoph Hirsch (2007), indem er neun »Diagramme und Schaubilder zum Buch« anbietet, die als PDF-Datei heruntergeladen werden können. Auch hier findet sich eine Mischform von Tabelle und Baumstruktur. Die Tafeln haben bis zu 17 Spalten. Sie sind so vollgeladen, dass sie sich auf dieser Blogseite gar nicht abbilden lassen. Ich muss den geneigten Leser daher bitten, sich selbst ein Beispiel herunterzuladen, z. B. das Schaubild »Verjährung beim Kauf«. Für mich ist das die Karikatur einer Visualisierung. Nur etwas besser sind die Schaubilder, mit denen der NWB-Verlag seine Reihe von Steuerfachbüchern ausstattet. Man kann sie sich in einer Powerpointpräsentation ansehen. Wo liegt das Problem? Es genügt nicht, schwierige Texte und komplexe Sachverhalte in eine tabellarische Darstellung zu zwängen. Mit gutem Grund betont Fritjof Haft (Einführung in das juristische Lernen, 6. Aufl. 1997) auch für die visuelle Darstellung das »Prinzip der Einfachheit« (S. 204). Auch Tabellen und Bäume können das begrenzte Fassungsvermögen der menschlichen Hardware, die »Magical Number Seven« (vgl. das zu nebenstehende »Fundstück«) nicht überlisten. Wer es dennoch versucht, macht aus dem Fließtext nur Hacktext.

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Empfohlene Zitierweise
Klaus F. Röhl: Visualisierung komplexer Texte durch Tabellen II: Fließtext und Hacktext. Beitrag in Recht anschaulich, 11. Juni 2009, abrufbar unter http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com/?p=592
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