»Legal Design« und »Legal Information Design«
Der Begriff »Legal Design« ist zweideutig. Eigentlich meint er im Englischen die zweckmäßige inhaltliche Gestaltung von Rechtsnormen, Institutionen usw. Aber er ist auch von Designern okkupiert worden, um ihre Tätigkeit für die Visualisierung von juristischem Material zu benennen. In den USA liegt der Schwerpunkt auf Visualisierung von Material für den forensischen Gebrauch. Ferner wird unter diesem Stichwort die Gestaltung von Internetseiten für Anwaltsbüros angeboten. In der Schweiz und in Deutschland meint man mit Legal Design eher die Visualisierung von Rechtsnormen. In diesem Sinne hatte Frau Brunschwig (Zürich) den Begriff aufgenommen. Inzwischen sprechen manche von legal information design. Das ist sicher die bessere Wahl. Schon seit längerem ist eine Zeitschrift mit dem Titel »International Journal of Legal Information Design« angekündigt, auf die wir gespannt warten.
Legal Design, Rechtsnormen, USA
Empfohlene Zitierweise
Klaus F. Röhl: »Legal Design« und »Legal Information Design«. Beitrag in Recht anschaulich, 2. Juni 2009, abrufbar unter http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com/?p=586
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