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Visualisierung komplexer Texte durch Tabellen I

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 25. Mai 2009 aus der Kategorie Beispiele und Ideen | Keine Kommentare »

Als Vorzug der visuellen Kommunikation gilt Übersichtlichkeit im wahren Sinne des Wortes. Damit ist eine visuelle Darstellung grundsätzlich besser als Schrift im Fließtext geeignet, Komplexität fassbar zu machen. Eine Technik der Visualisierung ist die Darstellung einer Materie in Tabellenform. Sie zeigt ihre Stärke, wenn es darum geht zu vergleichen, denn die Tabelle ermöglicht eine Zusammenschau, die Synopse. In unserem Buch (S. 161) zeigen wir als Anwendungsbeispiel einen Vergleich von Ländergesetzen zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Sehr leistungsfähig sind Tabellen auch, wenn die in einem Text dargestellten Ereignisse in eine zeitliche Reihenfolge zu bringen sind. Dafür geben wir als Anwendungsbeispiel eine Zeittafel für einen etwas verwickelten Klausursachverhalt (S. 161). Insoweit konkurriert mit der Tabelle die Darstellung auf einem Zeitstrahl. Sie verdient eigentlich sogar den Vorzug, weil die Leserichtung von links nach rechts eher mit dem Zeitlauf assoziiert wird als diejenige der Tabelle von oben nach unten. Dabei gibt es allerdings ein praktisches Problem. Die verbreiteten Textverarbeitungsprogramme verfügen über eine eingebaute Tabellenfunktion. Es fehlen vergleichbare Formatierungsmöglichkeiten oder Templates für den Zeitstrahl. Diesen muss man, etwa in Word oder PowerPoint, mühsam aus Liniengrafik, Standardformen und Textfeldern zusammensetzen. Hier ein primitiver Eigenbau:
zeitstrahl1

Ich kenne leider keine für den juristischen Gebrauch geeignete und zugleich erschwingliche und vielleicht sogar frei zugängliche Software. Eine anscheinend recht leistungsfähiges kommerzielles Programm mit einem besonderen Time-Line-Modul ist das US-amerikanische SmartDraw (das auch über eine besondere Legal Edition verfügt). Es kostet zur Zeit, angeblich im Sonderangebot, 297 $. Angeboten wid auch eine kostenlose Testversion. Damit bin ich aber nicht glücklich geworden, denn sie liefert vor allem die Aufforderung »Buy Now!«.

Tabellen eignen sich grundsätzlich auch zur Darstellung von Baumstrukturen. Hier zunächst der Begriffsbaum »Subjektive Rechte« aus Röhl/Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, S. 64.
begriffspyramide
Und hier derselbe Graph in Tabellenform:
tabelle-subjektive-rechte1

Da stoßen sie aber schnell an ihre Grenzen. Abhilfe bietet die kreisförmige Anordnung der Tabelle, bei der die Kopfzeile zum Mittelpunkt wird. Mit der Entfernung vom Mittelpunkt werden die äußeren Zeilen länger, bieten also mehr Platz zur Beschriftung.
sphaera-civitatis
Solche rotae waren das Markenzeichen der ars combinatoria des Raimundus Lullus (1232–1315). Lullus transformierte die Bäume in konzentrische Scheiben, die sich sogar gegeneinander verdrehen ließen und so unterschiedliche Begriffskombinationen gestatten. Damit eröffnete er eine neue, dynamische Dimension der visuellen Darstellung, von der allerdings, soweit ich sehe, jedenfalls im juristischen Bereich nie Gebrauch gemacht worden ist. Dazu hat sicher auch beigetragen, dass die kreisförmige Darstellung schwierig zu beschriften und auch nicht einfach zu lesen ist.
[Fortsetzung folgt.]

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Klaus F. Röhl: Visualisierung komplexer Texte durch Tabellen I. Beitrag in Recht anschaulich, 25. Mai 2009, abrufbar unter http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com/?p=563
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