Die Hausbücher der Nürnberger Zwölfbrüderstiftungen
Die zwei Hausbücher der Nürnberger Zwölfbrüderstiftungen aus dem Besitz der Nürnberger Stadtbibliothek sind mit finanzieller Förderung der deutschen Forschungsgemeinschaft und mit technischer Unterstützung des Germanischen Nationalmuseums digitalisiert worden. 1430 Seiten stehen nun in bester Qualität im Internet (http://www.nuernberger-hausbuecher.de). Die Mendelsche und die Landauer Zwölfbrüderstiftung waren 1388 und wohl 1511 als Altenheime für jeweils zwölf Handwerker begründet worden. Die Darstellungen zeigen die »Brüder« vorwiegend in Ausübung ihres Handwerks oder Berufs mit typischen Werkzeugen, Erzeugnissen und sonstigen Attributen. Dazu kommen Namen und biografischen Daten und in späteren Jahrhunderten auch Kurzbiografien. Die Aufzeichnungen enden 1806.
Ein juristischer Bezug und damit die Verwendbarkeit der Bilder für die Rechtsvisualisierung ist auf den ersten Blick kaum vorhanden. Die Ausnahme sind Gerichtsdiener (Fronboten) und ein Notar. Als Beispiel, das einen Eindruck auch von der guten Qualität der Bilder vermitteln soll, hier der Notar.

Aber wie nicht ganz selten, wenn man vor der Aufgabe steht, einen Zusammenhang zu visualisieren, kommen die Ideen zur Verwendbarkeit nicht unmittelbar einschlägiger Bilder oft erst bei der Arbeit am Problem.
Ärgerlich ist, dass die Stadtbibliothek Nürnberg Urheberrechte für sich in Anspruch nimmt und die Veröffentlichung von Bildern von ihrer Genehmigung und der Zahlung von Gebühren abhängig macht. Nach unserer Auffassung (Recht anschaulich, S. 224 ff.) entsteht bei der bloßen Reproduktion gemeinfreier zweidimensionaler Werke kein neues Urheberrecht.
Historische Bilder, Museum
Empfohlene Zitierweise
Klaus F. Röhl: Die Hausbücher der Nürnberger Zwölfbrüderstiftungen. Beitrag in Recht anschaulich, 16. April 2009, abrufbar unter http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com/?p=513
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Juli 1st, 2009 at 9:36 pm
[...] habe ich keine Hemmungen, sie zu verwenden, ohne anzugeben, wie ich darauf aufmerksam geworden bin. Hier ein Beispiel. Ein anderes Beispiel: Kürzlich stellte NJW-aktuell als »Urteil der Woche« ein [...]