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Bücher mit Dokumentarfilmliste

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 28. August 2010

In einem Buch, das ich aus anderem Anlass etwas ausführlicher in rsozblog besprochen habe, habe ich am Ende eine Liste mit einschlägigen Dokumentarfilmen gefunden. Bei dem Buch handelt es sich um Ugo Mattei/Laura Nader, Plunder: When the Rule of Law is Illegal, Wiley-Blackwell, 2008. Es geht in dem Buch um die These, das amerikanische Rechtsvorstellungen als Instrument und zur Legitimation der Ausbeutung der Dritten Welt dienen. Die Liste von Dokumentarfilem, alle auf DVD, ist immerhin fünf Seiten lang. Sie wird angeboten als Unterstützung für Diskussionen und Lehrveranstaltungen über das Thema des Buches. Eine solche Liste könnte auch in anderen Fällen ein nützliches Instrument zur Visualisierung sein. Aber das macht natürlich für die Autoren zusätzliche Arbeit. Tatsächlich haben Mattei und Nader für ihre Liste die Hilfe eines Doktoranden genutzt. Ich würde mir wünschen, dass andere Autoren diesem Beispiel folgen. Dabei kommt es sicher nicht auf Vollständigkeit der Filmliste an. Nach Möglichkeit solle sie allerdings auch Material enthalten, das im Internet zur Verfügung steht.

Walkparade Ruhr 2010

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 9. August 2010

Das Wanderns ist des Bloggers Lust. Wie gesagt, einmal im Leben muss der Ruhrgebietsbürger durch das schöne Sauerland zur Quelle der Flusses pilgern. In diesem Jahr ging es von Meschede bis zum Ziel. Auf der Wanderung gingen mir viele Bilder durch den Kopf, schöne und weniger schöne. Die schönen stammen noch vom Stilleben auf der A 40.

Mitten in Bochum

sah man fremde fremde Völker.

Stau auf der A 40 gab es, wo die Musik spielte.

So wie hier.

Es spielten prominente Kapellen.

Und weniger prominente.

Andere suchten die Stille.

Sie meditierten.

Mein kreativer Beitrag bestand darin, Kohle in Gold zu verwandeln.

Kids aller Größen hatten Spaß an der Goldgrube.

Subkultur ist bequem.

Der Hattinger Verein der Väter beschwor das Bundesverfassungsgericht.

Eine Kulturhauptstadt braucht auch Frauen.

Die weniger schönen Bilder stammen aus dem Fernsehen, genauer aus dem Heute-Journal des ZDF. Sie wollen mir nicht aus dem Kopf, denn ich fand sie grob unfair. Bevor die Kanzlerin sich in den Urlaub verabschiedete, zeigte man zu Beginn eines Beitrags ein Portraitfoto, dass ihre charakteristischen Falten, die von den Mundwinkeln nach schrägen außen unten führen, hervorhob und das dazu noch blass braun eingetönt war. Am Ende des Beitrags wurde dasselbe Bild noch einmal dreifach wie ein Flügelaltar eingeblendet. Warum wohl? Nach der Loveparade-Katastrophe wurde ein Bild des OB Sauerland angeboten, das ihn während der ersten Pressekonferenz mit einer sehr unglücklichen Handbewegung zeigte. Am Ende des Beitrags wurde das Bild wiederholt und dabei mit zusätzlichen visuellen Effekten versehen. Wenn unsere Staatsnachrichten so unsachlich mit Bildern manipulieren, dann darf ich das auch.

Zurück also zu unserer Wanderung. Auf breiten und bequemen Wegen ging es der Ruhr entgegen.

Wenn sich gelegentlich ein Ausblick bot, konnte man in der Ferne die noch Schneereste des strengen Winters erkennen.

Das schönste an jeder Wanderung ist fraglos die Rast auf so stimmungsvollen Plätzen.

In Bödefeld im Gasthof Albers waren die Betten leider nicht so schön bereitet wie auf dem Bild zu sehen.

Der nächste Tag war voller Höhepunkte.

Voller Erschütterung standen wir vor dieser Gedenkstätte.

Wanderer, kommst Du nach Bochum, so verkündige dorten, du habest uns hier liegen gesehn, wie das Gesetz es befahl.

Und dann endlich war es soweit. Hier ist die Quelle des Stromes.

Am Oberlauf der Ruhr ging es zurück.

Zufrieden wie müde empfing uns der großartige Bahnhof von Winterberg zur Heimfahrt.

Alle reden von Neurowissenschaften …

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 14. Juli 2010

Es hat sich längst herumgesprochen, dass die subsemantischen Bildwirkungen – in unserem Buch S. 78 ff. – eine neuronale Basis haben. Für den Neurolaien ist es nicht ganz einfach, die einschlägige Fachliteratur zu rezipieren. Da kommt ein Literaturbericht über »Neuromarketing – Methoden und Befunde« in der auch online verfügbaren Zeitschrift »Media-Perspektiven« wie gerufen. Verfasser ist Uli Gleich, Institut für Kommunikationspsychologie, Medienpädagogik und Sprechwissenschaft der Universität Koblenz-Landau. Er berichtet über fünf einschlägige Untersuchungen aus verschiedenen Zeitschriften, die bis auf eine bildgebende Verfahren zur Analyse von Hirnprozessen verwenden. Wir erfahren, wie bereits rudimentäre Informationen zur Einschätzung von Objekten beitragen. Eckige und scharfkantige Objekte werden eher mit Bedrohung, runde dagegen eher mit Wärme assoziiert. So wie eine attraktive Verpackung von Produkten die Konsumentenscheidung positiv beeinflusst, dürfte auch eine attraktive Verpackung von Lerninhalten positive Emotionen und damit letztlich den Lernerfolg fördern. Die Frage ist natürlich, ob sich das, was die visuelle Attraktivität eines Produktes ausmacht – z. B. Sportwagen oder hübsche Gesichter –, auch auf Lerninhalten anbringen lässt. Interessant auch, dass Bilder mit hohem Arousal-Wert zwar Gehirnaktivitäten im Sinne eines Nervenkitzels hervorrufen, aber nicht sehr aktiv verarbeitet werden. Aufmerksamer und intensiver werden Bilder mit einem hohen Impact-Faktor rezipiert. Dieser Faktor resultiert daraus, dass die Bilder für den Beobachter persönlich bedeutsam sind. Die Aufmerksamkeitsschwelle (attention bottleneck), die wir auf S. 78 an zweiter Stelle erwähnen, kann »Bottom up« oder »Top down« überwunden werden. »Bottom up« sind kräftige Reize notwendig, die wohl eher auch dysfunktional wirken können. Für die Presenter von Werbung scheint Prominenz wichtiger zu sein als Beauty. Ob das auch für Lehrer gilt?

»Seeing is believing?«

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 2. Juli 2010

Dass Bilder auch lügen können, ist bekannt (in unserem Buch S. 79 bei Fn. 28). Doch es ist immer wieder eindrucksvoll, wenn das durch eine Reihe von Bildern demonstriert wird, wie auf der Webseite Rhetorik.ch der Schweizer Kommunikationsberatung Knill+ Knill.

Zur Ökonomie der Rechtsvisualisierung

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 20. Juni 2010

Rechtsvisualisierung hat in einem Punkt eine Ähnlichkeit mit der Mediation. Die Theorie scheint zu stimmen. Und immer wieder hören wir Beteuerungen, dass die Sache im Kommen sei, dass mehr und mehr Leute darauf zugreifen, und wie die Beteuerungen alle lauten, mit denen ein Trend beschworen wird. Doch wenn man hinter die Kulissen zu blicken versucht, ist es dort ziemlich leer. Die Rechtsvisualisierung kommt eben so viel oder so wenig in Gang wie die Mediation. Viele reden davon, aber keiner tuts.
In beiden Fällen liegt die Ursache vermutlich mindestens auch in der Ökonomie. Wie zum Beweis dieser These war die Rechtsvisualisierung am 27. 7. 2009 Thema im Wirtschaftsteil der FAZ. Dort fand sich ein sehr positiver Bericht von Hendrik Wieduwilt über das Unternehmen IuraVista Visualizing Law GmbH und seinen Geschäftsführer Simon Heller. (In FAZNET steht der Artikel nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.) Ich war ein wenig enttäuscht, weil dieser Artikel sich in der Vorstellung von Simon Heller als Jungunternehmer und einer Selbstdarstellung von JuraVista erschöpfte. Sicher, Heller hat das verdient. Aber von der FAZ hätte ich doch ein bißchen mehr Recherche hinsichtlich der Substanz des Geschäfts erhofft.
Von JuraVista war wiederholt in diesem Blog die Rede (Unter »Suchen« »Vista« eingeben). Zeitweise war die Firma mit ihrer Webseite aus dem Internet verschwunden. Inzwischen hat sich anscheinend intern allerhand geändert. Früher schien es, als sei Florian Holzer der Kopf hinter JuraVista. Von ihm ist jetzt nicht mehr die Rede. Mit ihm ist auch das erste Buchprodukt von JuraVista, nämlich »Panorama Strafrecht« verschwunden, ebenso das »Workbook BGB« von Unger. Während das »Workbook« nur optische Blickfänge bot, leistete »Panorama Strafrecht« die innovative Visualisierung eines ganzen Rechtsgebiets.
Jetzt ist JuraVista wieder mit einer Webseite (www.iuravista.com) präsent. Sie ist klar und übersichtlich, aber wenig informativ. Die interessanteste Nachricht:
»Im April 2009 wurde eine Exklusivkooperation zwischen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) und IuraVista vereinbart. IuraVista ist nun exklusiver Lieferant für rechtsvisuelle Graphiken der NJW.«
In der NJW habe ich seither nur einen Aufsatz mit zwei Graphiken von JuraVista gefunden (Buchmann u. a., »Vertragsfallen« im Internet, NJW 2009, 3189-3194) und die haben mich nicht sehr beeindruckt. Mit Verlaub, sie sind eher schlicht. Aber das kann ja besser werden.
Das ökonomische Problem der Rechtsvisualisierung liegt ganz einfach darin, dass Bilder im Recht viel kosten, aber wenig Gewinn bringen. Juristen selbst sind selten oder nie in der Lage, ihre Texte selbst mit Bildelementen zu versehen. Das gilt auch für Strukturbilder, obwohl dafür viele geeignete Graphikprogramme zur Verfügung stehen. Das Publikum ist heute so verwöhnt, dass es sich nicht leicht zurieden stellen lässt. Auch die Laiencomics, die in der Anfangsphase aushelfen mussten, reichen nicht aus. Professionelle Designer müssen her. Das Publikum verzeiht keine handwerklichen Mängel, es sei denn in der Präsenzveranstaltung.
Das Design beginnt mit Layout und Farbe. Noch vor zehn Jahren war Farbe für den normalen Buchdruck schlicht zu teuer. Das hat sich anscheinend geändert. Wirtschaftliche Konsequenzen hat auch der größere Platzbedarf von bebilderten Texten, denn Bilder benötigen Raum, verkürzen aber kaum den Text. Man stelle sich nur einmal vor, dass der Palandt auf jeder Seite eine kleine Illustration aufnehmen sollte. Doch der größte Kostenfaktor ist das professionelle Design.
Auch ohne Recherche wage ich zu behaupten, dass die juristische Textproduktion überwiegend honorarfrei erfolgt. Juristen, die Texte verfassen, arbeiten meistens »umsonst«, d. h. sie beziehen ihr Einkommen aus einem Hauptberuf. Publikation sind für sie eine Qualifizierungsmöglichkeit, aber in der Regel keine (direkte) Verdienstquelle. Das ist bei Designern grundsätzlich anders. Sie müssen einzelne ihrer Produkte »verkaufen«. Sicher, es wird für Design großes Geld ausgegeben, für Produktdesign, für Werbedesign, für Mediendesign. Aber, vom Kleingeld für den Umschlag einmal abgesehen, nicht für juristische Literatur. Der Markt ist nicht bereit, für Bilder im Recht zu zahlen. Wäre es anders, die großen Verlage wären längst aktiv. Das wird sich erst ändern, wenn ein großer Verlag beginnt, sich selbst den Markt für illustrierte Rechtsbücher zu schaffen.

Der deutsche Gerichtsfilm als rechtshistorische Quelle

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 7. Juni 2010

Für die Justizakademie in Recklinghausen haben wir eine Recherche nach Justizhistorischen Film- und Tondokumenten unternommen. Rein formell war ich Auftragnehmer. Aber die Arbeit haben, wie so oft, die anderen gemacht. Die anderen, das sind Michael Böhnke M. A. und. Stefan Ulbrich.
Ziel war eine weitgehende Gesamterhebung des deutschen Filmbestandes und eine Zusammenstellung wichtiger Tondokumente mit dem Schwerpunkt auf den 1920er bis 1960er Jahren. Für die Zeit ab 1970 wurde nur eine Auswahl von Ton – und Filmmedien angestrebt. Von besonderem Interesse waren Ton- und Filmdokumentationen zur Justizpolitik, zu Justizpersonalien, zur Justizverwaltung, zum Justizalltag sämtlicher Gerichtsbarkeiten – auch der Militärjustiz – und Staatsanwaltschaften, Prozessdokumentationen sowie zur Justizgeschichte – Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit etc. Die Erfassung und Beschreibung der Justizthemen erstreckte sich dabei sowohl auf die Weimarer Republik, das »Dritten Reich«, die Besatzungszonen des ehemaligen Deutschen Reiches, die Bundesrepublik Deutschland sowie insbesondere auch die DDR. Darüber hinaus sollten auch im Kino vorgeführte Langspielfilme sowie TV-Spielfilme erfasst werden, welche die vorbezeichneten Justizthemen zumindest in Teilbereichen zum Gegenstand haben und ein »Bild« der Justiz in der öffentlichen Mediendarstellung vermitteln.
Insgesamt wurden 688 Datensätze für Filme und Fernsehsendungen und 101 Datensätze für Radiosendungen angelegt. Die Bilddokumentationen verteilen sich wie folgt:
Spielfilme 267
TV-Spielfilme 75
TV-Serien 74
Dokumentarfilme 146
TV-Dokumentationen 126.
Die Beschreibung der Dokumente kann in der Justizakademie Recklinghausen eingesehen werden. Die Auftraggeberin hat sich keine besonderen Verwertungsrechte vorbehalten. Michael Böhnke ist bereit, die Dokumentation Interessenten, die damit, eventuell mit seiner Unterstützung, weiter arbeiten wollen, zur Verfügung zu stellen.

Es folgt ein Auszug aus dem Abschlussbericht von Michael Böhnke:

Spielfilme
Der Datensatzbestand umfasst die gesamte Tonfilmzeit von 1929 (die Arthur-Schnitzler-Verfilmung FRÄULEIN ELSE), bis 2009 (die deutsch-dänisch-niederländische Co-Produktion STURM über die Arbeit des Kriegsverbrechertribunals in Den Haag. Somit sind Filme aus der Endphase der Weimarer Republik (die Stummfilmzeit der 20er Jahre musste ausgeklammert bleiben, weil a) sich das Genre des Gerichtsfilm durch die technische Limitation des fehlenden Wortes in dieser Zeit nicht voll entwickeln konnte, b) aufgrund der vielfach ungesicherten Quellenlage nur noch ein Bruchteil aller Stummfilme zur Verfügung steht), des Dritten Reiches, die vier Mächte Zeit, die sich anschließend getrennt entwickelnden Filmkulturen in der Bundesrepublik und der DDR und die Filme aus dem wiedervereiniten Deutschland erfasst. Allgemein ist anzumerken, dass sich Gerichtsszenen, Juristen-Figuren und rechtsrelevante Fragestellungen in Filmen aller Genres finden lassen, es aber andererseits verhältnismäßig wenig „reine“ Gerichstfilme in der deutschsprachigen Filmproduktion gibt.

Für die Filmproduktion der Weimarer Zeit lässt sich feststellen, dass Gerichtsszenen in Historienfilmen eine Rolle spielen, z.B. DREYFUS (1930) und DANTON (1930) und in der frühen Tonfilmzeit die ersten Versionen von beliebten Stoffen entstanden, die auch in späteren Jahren noch mehrere Neuverfilmungen erfahren haben (die Curt-Goetz-Komödie HOKUSPOKUS, 1930, Remakes: 1953 und 1966, STURM IM WASSERGLAS, 1931 und 1960, die Operettenverfilmung DIE FLEDERMAUS, 1931, später 1937, 1945 und 1962 und die Verfilmung von Carl Zuckmayrs DER HAUPTMANN VON KÖPENICK, 1931, später: 1956 und 1960). Bemerkenswert sind mehrere sozialkritische Filme, u.a. KINDER VOR GERICHT (1932) und zwei Filme zum Thema Abtreibung CYANKALI (1930) und DAS ERSTE RECHT DES KINDES (1932) die in der damaligen Zeit für heftige Kontroversen sorgten. Von den frühen Kriminalfilmen zählt neben DER ANDERE (1930) und VORUNTERSUCHUNG (1931) vor allem Fritz Langs M (1931) zu den herausragenden Produktionen mit rechtsrelevanter Thematik.

In der Zeit des Dritten Reiches dominierten „leichte Unterhaltung“, Komödien und Musikfilme die Kinoprogramme, entsprechend finden sich zahlreiche Filme, die rechtsrelevante Themen als randständiges Element im Kontext dieser Genres verorten (der Rechtsanwalt als Beraterfigur, die Gerichtsverhandlung als Ausgangspunkt oder Abschluss von Verwechselungskomödien etc.). Auffallend ist die Thematisierung von (drohenden) Ehescheidungen in Filmen wie MUSS MAN SICH GLEICH SCHEIDEN LASSEN? (1933, Remake: 1953), DER SCHEIDUNGSGRUND (1937), SCHEIDUNGSREISE (1938), DER TAG NACH DER SCHEIDUNG (1938), EHE IN DOSEN (1939), PARADIES DER JUNGGESELLEN (1939). Ob sich hier NS-Bevölkerungspolitik spiegelt, oder das propagierte Modell der „Kameradschaftsehe“, bleibt einer Sichtung des Materials vorbehalten. Bemerkenswert sind noch einige Satiren (Eine Stadt steht Kopf, 1933; Der Maulkorb, 1938, später 1958), die milde Kritik an der Bürokratie üben.
Zu den wesentlichen Gerichtsfilmen und Produktionen mit primär juristischer Thematik zählen: BEIM RECHTSANWALT (1936) (Sketch), STÄRKER ALS PARAGRAPHEN (1936), TILL EULENSPIEGEL: WIE EULENSPIEGEL EIN URTEIL SPRICHT (1936) (Sketch), AUGENZEUGEN (1937) (Kurz-Spielfilm), UNTER AUSSCHLUß DER ÖFFENTLICHKEIT (1937), DIE UNTERSCHLAGUNG (1937) (Kurz-Spielfilm), KLEINES BEZIRKSGERICHT (1938), IN SACHEN HERDER CONTRA BRANDT (1938) (Kurz-Spielfilm), DIE SCHWARZE ROBE (1944), DER VERTEIDIGER HAT DAS WORT (1944).
Des Weiteren finden sich rechtliche Bezüge naturgemäß in Kriminalfilmen, die allerdings in relativ geringer Zahl in der Zeit produziert worden sind. Zu nennen sind u.a. DER MANN MIT DER PRANKE (1935), POLIZEIAKTE 909 (1934), DER MANN, DER SHERLOCK HOLMES WAR (1937), DER POLIZEIFUNK MELDET (1939), DR. CRIPPEN AN BORD (1942). Bezeichnenderweise spielen sich Gerichtsverhandlungen im kriminalistischen Kontext hier oft im „Ausland“ ab, in Paris (Polizeiakte 909, Holmes), London (Dr. Crippen) oder den USA (SENSATIONSPROZESS CASILLA, s.u.)
Von besonderer Relevanz sind die NS-Propagandafilme und ihre Verwendung rechtlicher Sujets und Motive. Hier sind Spielfilme verwendet worden, um politische Ziele und Gesetzesvorhaben des NS populär zu machen und zu rechtfertigen: DAS ALTE RECHT (1934) (Erbhofgesetz), IM NAMEN DES VOLKES (1939) (Heimtücke-Gesetz), JUD SÜß (1940) (Judenvernichtung), ICH KLAGE AN (1941) (Euthanasieprogramm). Zudem sind rechtliche Kontexte in Spielhandlungen integriert worden, um gesellschaftliche oder kulturelle Auffassungen des NS zu propagieren und gegensätzliche Positionen abzuwerten, z.B. UNTER DER SCHWARZEN STURMFAHNE (1933) (Kritik an der Weimarer Republik), DER ALTE UND DER JUNGE KÖNIG (1935) (Anerkennung der neuen Ordnung), FRIESENNOT (1935) (Antikommunismus), SENSATIONSPROZESS CASILLA (1939) (Kritik an der US-amerikanischen Gesellschaft), VENUS VOR GERICHT (1941) (Denunzierung moderner Kunst).
Als Besonderheit ist noch der in der UdSSR von deutschen Emigranten produzierte Film BORCY (KÄMPFER) (1936) zu nennen, der auf den Reichstagsbrand und den Prozess gegen den vermeintlichen Anstifter Dimitroff Bezug nimmt.

Für die unmittelbare Nachkriegszeit sind zwei Filme von Wolfgang Staudte zu nennen: DIE MÖRDER SIND UNTER UNS (1946) und der noch im Dritten Reich begonnene, aber dann 1947 neu gedrehte DIE SELTSAMEN ABENTEUER DES FRIDOLIN B. (1948). Daneben auch AFFÄRE BLUM (1948, Remake: 1962), nach einem Skript von Robert A. Stemmle (Stemmle inszenierte auch die Neuverfilmung 1962). Wie Staudte gehörte auch Stemmle zu den Regisseuren, die in der Bundesrepublik noch mehrfach rechtsrelevante Stoffe umsetzen sollten, allerdings primär für das Fernsehen. Bemerkenswert ist auch die amerikanische Produktion SEALED VERDICT (1948), die erste Aufarbeitung der Nürnberger Prozesse im Spielfilm. Dieser Film ist in Deutschland bis dato noch nicht gezeigt worden.

Für das Kino der DDR sind seit 1950 zahlreiche Versuche zu verzeichnen, sich kritisch mit der deutschen Vergangenheit auseinanderzusetzen, zugleich aber auch das eigene System zu propagieren und sich von der kapitalistischen Bundesrepublik abzugrenzen. Zu nennen sind DER RAT DER GÖTTER (1950) (Verstrickung der IG-Farben in NS-Verbrechen), DAS BEIL VON WANDSBEK (1951) (NS-Verbrechen), DER UNTERTAN (1951) (Satire auf Untertanengeist der Kaiserzeit), ROMAN EINER JUNGEN EHE (1952) (Ost/West-Konflikt), DAS VERURTEILTE DORF (1952) (westdeutsche Wiederbewaffnung), GEHEIMAKTE SOLVAY (1953) (IG-Farben und Sabotage in der DDR), HOTELBOY ED MARTIN (1955) (Klassenjustiz in den USA), DER HAUPTMANN VON KÖLN (1956) (Nazi-Verbrecher in hohen Funktionen in der BRD), DER FACKELTRÄGER (1957) (antikommunistische Justiz in der BRD). Bemerkenswert ist auch der Film Die GLATZKOPFBANDE (1963), der einen vermeintlich authentischen Fall von Jugendgewalt schildert. Tatsächlich sollte durch die stark dramatisierte Handlung wohl auch die unverhältnismäßig hohe Bestrafung der Jugendlichen gerechtfertigt werden. Im 2001 zeigte eine Fernsehdokumentation den wahren Sachverhalt. Mitte der 60er Jahre entstanden im Zuge einer kurzen Phase des politischen Tauwetters noch eine Reihe sozialkritischer Filme in der DDR, die sich mit lokalen Problemstellungen befassen. Produktionen wie DER FRÜHLING BRAUCHT ZEIT (1965) und DAS KANINCHEN BIN ICH (1965) wurden jedoch umgehend verboten und gelangten erst nach dem Fall der Mauer zur Aufführung. Spätere DDR-Filme mit rechtsrelevanter Thematik sind häufig historische Stoffe, wie DER MORD, DER NIE VERJÄHRT (1968), AMBOSS ODER HAMMER SEIN (1972), WOLZ – LEBEN UND VERKLÄRUNG EINES DEUTSCHEN ANARCHISTEN (1974), LEVINS MÜHLE (1980), DIE VERLOBTE (1980).

Demgegenüber setzte der bundesdeutsche Film in den 50er Jahren primär auf Unterhaltungsstoffe, in deren Kontext das Rechtsleben mehr oder weniger umfangreich dargestellt wird. Hier dominierten Dramen (DIE SCHULD DES DR. HOMMA, 1951; DIE GROßE VERSUCHUNG, 1952; DAS BEKENNTNIS DER INA KAHR, 1954; STAATSANWÄLTIN CORDA, 1954) und Krimistoffe (ALIBI, 1955; BEICHTGEHEIMNIS, 1956; NACHTS, WENN DER TEUFEL KAM, 1957; GESTEHEN SIE, DR. CORDA!, 1958). Erst ROSEN FÜR DEN STAATSANWALT (1959) hebt sich aus der bundesdeutschen Durchschnittsware ab. Die brillante Satire liefert eine treffende Darstellung der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft. Regisseur Staudte ließ mit DER LETZTE ZEUGE (1960) allerdings gleich wieder einen recht konventionellen Gerichtskrimi folgen. Erst mit Beginn des „jungen deutschen Films“ in der Mitte der 60er Jahre wurden verstärkt zeitkritische Stoffe im westdeutschen Kino umgesetzt. Alexander Kluges Beitrag ABSCHIED VON GESTERN (1966) ist in dieser Hinsicht programmatisch betitelt. Weitere wichtige Filme aus dieser Phase sind DER SANFTE LAUF (1967), VERLORENES LEBEN (1976), AUS EINEM DEUTSCHEN LEBEN (1977) und PALERMO ODER WOLFSBURG (1980). Das deutsche Kino der jüngeren Vergangenheit thematisiert, neben Filmen über die NS-Zeit (DIE WEIßE ROSE, 1982; GEORG ELSER, 1989; DER ROSENGARTEN, 1990; DAS SCHRECKLICHE MÄDCHEN, 1990; DIE DENUNZIANTIN, 1993; SOPHIE SCHOLL, 2005; DER VORLESER, 2008), ein breites Spektrum an rechtsrelevanten Themen, u.a. zu Problemen der Migration (JANNAN – DIE ABSCHIEBUNG, 1986), Selbstjustiz (MÜXMÄUSCHENSTILL, 2004), die Bedeutung des Grundgesetzes (GG 19, 2007), das Kriegsverbrechertribunal in den Den Haag (STURM, 2009).

TV-Spielfilme

Hier sind schwerpunktmäßig Produktionen aus Westdeutschland erfasst worden. Für das Fernsehen realisierte Spielfilme mit rechtsrelevanter Thematik lassen sich nach folgenden Schwerpunkten gliedern: Filme, über die NS-Zeit, z.B. DER REICHSTAGSBRANDPROZESS (1967), DER FALL JÄGERSTÄTTER (1971), DER HITLER/LUDENDORFF-PROZESS (1971), später: HITLER VOR GERICHT (2009), DIE WANNSEEKONFERENZ, (1984); eine Besonderheit stellen die beiden Verfilmung von Peter Weiss’ Bühnenoratorium über den Auschwitzprozess dar, die 1966 fast parallel sowohl in West- als auch Ostdeutschland entstanden sind.
Filme, die sozialkritische Themen behandeln, u.a. DER FALL JAKUBOWSKI (1964), DIE SACHVERSTÄNDIGEN (1974), NOTWEHR (1988), ABSCHIED VOM FALSCHEN PARADIES (1990), IN SACHEN KAMINSKI (2005).
Literaturverfilmungen: GLAUBE, LIEBE, HOFFNUNG (1958), MORAL, (1958) DER HUND DES GENERALS (1964), JOSEPH SÜSS OPPENHEIMER (1984) und mehrfach Werke von Friedrich Dürrenmatt (DIE PANNE, 1957; DER RICHTER UND SEIN HENKER, 1957; JUSTIZ, 1996).
In jüngerer Zeit auch zunehmend unterhaltende Stoffe im juristichen Setting, z.B. DIE STAATSANWÄLTIN (1995), DIE ROSENKRIEGER (2002), LIEBE HAT VORFAHRT (2005), DIE MANDANTIN (2006), ALLES, WAS RECHT IST (2008).
Das Medium erlaubt es auch, im stärkeren Umfang aktuellere und authentische Fälle darzustellen, u.a. DER FALL MARIA ROHRBACH (1963), DER FALL VERA BRÜHNE (1966, NEUFERFILMUNG 2001), SELBSTBEDIENUNG (1967), ABGETRIEBEN (1992), GERICHTSTAG (1992), ROSENZWEIGS FREIHEIT (1999), CONTERGAN (2007).
Eine Besonderheit stellt das Dokudrama dar (JUD SÜß – EIN FILM ALS VERBRECHEN?, 2001).
Zu den wichtigen Regisseuren, die öfter für das Fernsehen Justizfilme umgesetzt haben, zählen Robert A. Stemmle (Jakubowski, Maria Rohrbach), Norbert Kückelmann (DIE LETZTEN JAHRE DER KINDHEIT, 1979; MORGEN IN ALABAMA, 1984; ICH HAB ES NICHT GEWOLLT, 2002), Hark Bohm (DER KLEINE STAATSANWALT, 1989, Vera Brühne). Zu nennen sind hier auch noch Rainer Wolffhardt, Michael Verhoeven und der Drehbuchautor Fred Breinersdorfer.

TV-Serien

Das Untersuchungsergebnis bezieht sowohl didaktische TV-Beiträge, als auch unterhaltende Fiktionen mit ein. Dazu ist zu bemerken, dass in früheren Jahrzehnten sowohl in der DDR, als auch in der Bundesrepublik Ratgeberreihen und Beiträge, die in pädagogischer Absicht über Rechtsfindung und Arbeit von Justizbehörden informierten einen nicht geringen Stellenwert hatten.
Im Fernsehen der DDR waren die Reihen BLAULICHT (1959-68), FERNSEHPITAVAL (1958-1978), FRAGEN SIE PROFESSOR KAUL (1972-1981), ALLES, WAS RECHT IST (1988-1990) zu sehen. In Westdeutschland zählten EHEN VOR GERICHT (1974-2000), WIE WÜRDEN SIE ENTSCHEIDEN? (1974-2000), VERKEHRSGERICHT (1983-2001) und in jüngerer Zeit STREIT UM DREI (1999-2003) zum langjährigen Repertoire der Sender. Diese Formate wurden bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eingestellt und durch reine Ratgeberreihen ohne fiktivisierte Handlungen abgelöst (ARD RATGEBER RECHT, RECHT BRISANT), während die Privatsender eine Reihe von Gerichtsshows starteten, die jedoch primär sensationelle oder skandalisierende Inhalte und unrealistische Täterentlarvungen im Gerichtssaal in den Fokus stellen. (RICHTERIN BARBARA SALESCH, SEIT 1999; RICHTER ALEXANDER HOLD, SEIT 2001; DAS JUGENDGERICHT, 2001-2007; DAS FAMILIENGERICHT, 2002-2007). Durch den mehrtägigen Ausstrahlungsmodus pro Woche haben diese Sendungen in kurzer Zeit eine erhebliche Episodenzahl hervorgebracht.
Daneben widmen sich die erfassten Serien auch dem weiteren Umfeld des Justizbereichs, wie BEWÄHRUNGSHELFER BERGER (1963), ALLES GUTE, KÖHLER (1973) (Resozialisierung), BLOCK 7 (1976) (Strafvollzug).
Unterhaltungsformate, die einen hohen Popularitätsgrad erreichten, stellten Anwaltsfiguren (ANWALT ABEL, LIEBLING – KREUZBERG, EDEL & STARCK) in den Vordergund, oder machen den Gerichtssaal selbst zum wiederkehrenden Handlungsschauplatz (KÖNIGLICH BAYERISCHES AMTSGERICHT, 1969-1972; BESCHLOSSEN UND VERKÜNDET, 1975; CAFÉ MEINEID, 1990-1993). Daneben widmen sich auch Genreproduktionen (primär Krimiserien) rechtlichen Themen, u.a. Ein Fall für Zwei (seit 1981).

Dokumentarfilme

Da aus der Zeit vor 1945 keine Kinodokumentationen vorliegen, können nur Werke der DDR und BRD und ab 1990 aus dem wiedervereinigten Deutschland einbezogen werden. Für die zweite Hälfte der 40er und die 50er Jahre sind primär Wochenschauen zu nennen, da zu dieser Zeit noch kaum selbstständige Dokumentarfilme zu rechtsrelevanten Themen entstanden sind. So sind zahlreiche Berichte der DDR-Wochenschau DER AUGENZEUGE erfasst. Juristische Themen finden sich im Augenzeugen überwiegend in Form von Berichten über NS-Prozesse (Sachsenhausen-Prozess, Auschwitz-Prozess, Verfahren gegen Eichmann in Jerusalem) und/oder über die Verstrickungen westdeutscher Politiker (Theodor Oberländer, Globke) im Dritten Reich. Die DDR versuchte mit dem Genre des Dokumentarfilms den westdeutschen Umgang mit der NS-Zeit zu diskreditieren.
Auch über westliche Geheimdienstaktivitäten wurde immer wieder berichtet: AGENTEN (1955), AGENTEN IM SCHATTEN EINER PARTEI (1958), 521 (1955).
Zu den frühesten Beispielen in der Bundesrepublik zählt DEIN GUTES RECHT (1951), ein kurzer Lehrfilm, der die Bundesbürger mit den demokratischen Institutionen des Justizapparates vertraut machen sollte. Seit den 60er Jahren sind in der BRD zahlreiche Dokumentarfilme über die NS-Zeit und den juristischen Umgang mit den nationalsozialistischen Verbrechen hergestellt worden. Schwerpunkte bilden Filme über den Auschwitz-Prozess und das Verfahren gegen Adolf Eichmann.
Hier sind wegen des großen internationalen Interesses, das diese Verfahren begleitete auch verschiedene ausländische Dokumentationen erfasst worden. Im Zusammenhang mit dem Nürnberger Prozess sind auch die Filme berücksichtigt worden, die in dem Verfahren selbst als Beweismittel eingesetzt worden sind (NAZI CONCENTRATION CAMPS und THE NAZI PLAN, beide 1945).
Bedeutsam sind hier vor allem die umfangreichen Arbeiten des preisgekrönten Dokumentarfilmers Marcel Ophüls HÔTEL TERMINUS (1988) über Klaus Barbie und NICHT SCHULDIG? (1976) über den Nürnberger Prozess und den Vietnamkrieg.
Zu den jüngsten Produktionen zählt der Dokumentarfilm DIE ANWÄLTE (2009) über Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Horst Mahler.
Eine Besonderheit stellen die von der Cintec Film- und Fernsehproduktionsgesellschaft mbH hergestellten Filmberichte über aktuelle Berliner Gerichtsverfahren (u.a. Mielke-Prozess, Prozess gegen Ali Cetiner) dar. Bei diesen Aufnahmen handelt es sich nicht um selbständige Dokumentationen, sondern um Matrial, das vermutlich zu Berichten (z.B. für Fernsehnachrichten) oder anderen Dokumentationssendungen weiterverarbeitet werden kann. Ebenso sind die Interviewfilme der Produktionsfirma Zeitzeugen TV Film-& Fernsehproduktion GmbH zu bewerten, die in den 90er Jahren mit prominenten Vertretern (Friedrich Wolff, Gerhard Schürer, Günther Wagenlehner) der untergegangenen DDR produziert worden sind.

TV-Dokumentationen

Auch bei Fernsehdokumentationen bilden NS-Verfahren einen Themenschwerpunkt. Als herausragendes Werk ist hier zuerst Eberhard Fechners dreiteiliger Film DER PROZESS (1984) über das Majdanek Verfahren zu nennen. In Form von selbständigen Dokumentationen und Magazinberichten deckt das Fernsehen allerdings ein weit größeres Themenspektrum zum Thema Recht ab, als es der Kinodokumentarfilm zu leisten vermag. Berichte über das Bundesverfassungsgericht (2001), die Todesstrafe (HENKER, DER TOD HAT EIN GESICHT, 2001), HÄFLINGSFREIKAUF (2005), JUSTIZOPFER IM KALTEN KRIEG (2006), Schmiergeldprozesse (DAS AUGSBURGER JUSTIZTHEATER, 2006), MORDFALL JAKOB VON METZLER (2006) und den juristischen Umgang mit Contergan-Opfern (2007) sind hier zu nennen. Verschiedene Sendungen neueren Datums üben auch Kritik an der Praxis der Justizbehörden in der ehemaligen DDR (TOD IM STASIKNAST, 2005; TODESSTRAFE IN DER DDR, 2006; DIE ULBRICHT-ATTENTÄTER VON STEINBACH, 2002).
Die „Hessenschau“ berichtete in den 60er Jahren über den Auschwitz-Prozess. Politische Magazine wie „Kontraste“, „Report“ oder „Panorama“ widmen sich diversen Themen aus dem Bereich Justiz. Auch verschiedene andere Magazinreihen, wie z.B. „Abenteuer Wissen“, die „rbb Reportage“, „delta“, greifen gelegentlich (zumeist aus aktuellen Anlässen) entsprechende Themen auf. Auch in verschiedenen Talkshows (u.a. „Berlin Mitte“, „Dresdner Gespräch“, „Hart aber fair“, „Sabine Christiansen“) werden rechtsrelevante Themen diskutiert. Erkennbar ist hier, dass als Themenaufhänger öfter das „lasche“ oder „überforderte“ Agieren der Justizbehörden gewählt wird.
Im Rahmen der Langzeitstudie BERLIN – ECKE BUNDESPLATZ wurde über einen Rechtsanwalt berichtet.
Bemerkenswert auch die ZDF-Reportage Der Soldatenmord von LEBACH (1972), die selbst zum Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung wurde. Die Ausstrahlung der Sendung wurde 1972 verhindert, weil durch höchstrichterliches Urteil der weil der Persönlichkeitsschutz des „Beschwerdeführers“ über das Grundrecht auf Informationsfreiheit gestellt wurde.

Radiosendungen

Das Untersuchungsergebnis für Radioproduktionen zeigt ein deutliches Übergewicht Hörspielen und Features, die Fiktion und O-Töne zu halbdokumentarischen Sendeformaten mischen. Dies ist auf die eingeschränkten Möglichkeiten der Recherche in diesem Bereich zurückzuführen. Während Hörspielproduktionen gut dokumentiert sind (vgl. auch die Link-Sammlung), werden kurze Nachrichten- und Reportagebeiträge, auch bedingt durch die Programmstruktur des Rundfunks, i.d.R. nicht gesondert erfasst. Es bliebe auch die Frage, ob Kurzbeiträge überhaupt weiter auszuwerten wären. Das Ergebnis für Radiosendungen kann also nur im Bereich Hörspiel einen hinreichenden Überblick bieten. Die gesammelten Reportagebeiträge sind nur als Einzelbeispiele zu werten.
Hörspiele greifen öfter auf literarische Stoffe zurück, die zuvor auch schon Gegenstand von Verfilmungen gewesen sind (DER ZERBROCHENE KRUG, AFFÄRE BLUM, DER RICHTER UND SEIN HENKER, M. – EINE STADT SUCHT EINEN MÖRDER, DIE PANNE). Ein zweiter Schwerpunkt sind historische Stoffe (Talaat Pascha, Johanna von Orleans, Jud Süß), auch hier sind zahlreiche Sendungen über das Dritte Reich zu nennen (BERLIN, APRIL 1933, AUSCHWITZ-STIMMEN, RECHTSFINDUNG 1934). Dem Medium entsprechend finden sich auf öfter Verhörsituationen (MAGDALENA, DAS VERHÖR DES LUKULLUS, DAS VERHÖR).
Von den Dokumentarspielen, Reportagen und Berichten sind u.a. Sendungen über den Fall Demjanjuk, den Bankenskandal, die Diskussion der Thesen Carl Schmitts, den Nürnberger Prozess, den Ausschuss für un-amerikanische Umtriebe in den USA und ein Proträt des populären DDR-Juristen Friedrich Karl Kaul erfasst worden.

Von Lawville nach Ardcalloch

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 29. April 2010

Für eine Bahnfahrt hatte ich mir das c’t Magazin Nr. 4 vom 1. 2. 2010 gekauft und darin den Artikel »Soziale Saat« von Christiane Link gelesen. Sie beschreibt das Spiel Farmville als Beispiel einer Familie von Spielen in virtuellen Welten. Schon seit einiger Zeit hatte ich meine Enkel beobachtet, wie sie am PC ein Browserspiel spielen, oder vielmehr hatte ich erlebt, dass sie oft im Stundentakt ins Netz mussten, um ihren Status zu erhalten oder zu verbessern. Da stellte sich mir die Frage, warum man virtuell nur Bauer spielen soll. Gerichtsprozesse könnten doch tolle Spielszenarien abgeben. Es müsste doch auch ein virtuelles Gerichtslabor machbar sein.Vielleicht gibt es das ja längst, und ich habe nur den Schuss nicht gehört. Immerhin gibt oder gab es in Saabrücken ein Second-World-Projekt. Aber das war kein Spiel. Angenommen einmal, es gäbe ein Prozess-Spiel – nennen wir es einfach Lawville, Courtlab oder Lawfare – welche Hürden wären da zu überwinden?
Wie so oft, ist die Welt viel weiter als man (mit »man« meine ich in der Regel mich) denkt. Am 24. und 25. März 2010 fand an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg die Tagung »Exzellente Lehre im juristischen Studium. Auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik« statt.1 Am Anfang stand ein Vortrag von Julian Webb, dem Leiter des UK Centre for Legal Education in Warwick, in dem er auf das Simshare-Projekt hinwies. Es handelt sich darum, dass mit Hilfe einer simulierten professionellen Umgebung Praxiserlebnisse und -erfahrungen gesammelt werden sollen. Dazu können sich die Studenten nach Ardcalloch begeben, einer fiktiven Stadt in Schottland, die auf einer besonderen Webseite sehr realistisch vorgestellt wird.

Erläuterungen bietet die Seite The Virtual Town of Ardcalloch. Dort findet man zunächst einen recht detaillierten Stadtplan, ein Adressbuch, eine Hinweis auf die Entwicklung der vielen (virtuellen) Anwaltsbüros, die sich dort inzwischen niedergelassen haben. Von der Seite Ardcalloch Sheriff Court führt ein Link zur Scottish Courts Web Site, der offiziellen Seite der schottischen Justiz. Und auf einer separaten Seite wird die Geschichte von Ardcalloch vom Mittelalter bis in das 21. Jahrhundert dargestellt, so dass alles sehr schön echt wirkt.
Im Grunde hätte ich das alles längst wissen (und berichten) müssen, denn Paul Maharg hat Ardcalloch und was dazu gehört bereits in seinem 2007 erschienenen Buch »Transforming Legal Education« beschrieben. Darin gibt es ein großes Kapitel mit der Überschrift »Simulations and the Metaverse«. Metaverse ist eine fiktionale Welt in Science Fiction oder im Internet. »Transactional Learning« ist für Maharg ein zentraler Bestandteil der juristischen Ausbildung. Darunter versteht er »active learning based on doing legal transactions which require both reflection on learning and collaborative learning«. Es geht also darum, den unerlässlichen Praxisbezug der juristischen Ausbildung herzustellen. Dazu soll also nun das Metaverse von Ardcalloch dienen. Ob das funktioniert, vermag ich nicht zu sagen. Zwar sind das Programm und einige Simulationen im Internet frei zugänglich. Aber ich habe nicht die Geduld gehabt, mich darein zu vertiefen. Und selbst wenn, wäre kaum ein kompetentes Urteil zu erwarten gewesen.

  1. Das Tagungsprogramm können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen, die von den Referenten verwendeten Folien hier.

Kein Beispiel für gelungene Visualisierung

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 16. April 2010

Auf der Suche nach Beispielen für die gelungene Visualisierung juristischer Inhalte bin ich auf einen Aufsatz von Matthias Rossi gestoßen, der den vielversprechenden Titel trägt: Entwicklung und Struktur der europäischen Union – eine graphische Erläuterung.1 Die Struktur der Europäischen Union ist ja wirklich nicht ganz einfach zu begreifen, und der Ansatz des Verfassers ist einleuchtend, wenn er zum besseren Verständnis die historische Entwicklung einbezieht.
Das Visualisierungsproblem besteht darin, die Entwicklung sichtbar zu machen. Rossi meint, dazu sei ein Kreismodell besser geeignet als das übliche Säulenmodell. Es ist den Lesern meines Blogs aus wiederholten Hinweisen auf Tobler/Beglinger, Essential EC Laws in Charts, bekannt. Auch darüber hinaus übt Rossi Kritik am Säulenmodell, weil die drei Säulen nicht gleichwertig seien. Die Visualisierung verstelle den Blick für die wesentliche Trennung zwischen den supranationalen Rechtsgemeinschaften der ersten Säule und der intergouvernementalen politischen Union des Dachs mit der zweiten und dritten Säule. Diese Verzerrung zeigt Rossi mit seiner Graphik 11:

Eigentlich, so meint und malt er, hänge das Dach aber auch schief, denn die erste Säule müsse viel breiter und höher eingezeichnet werden als die beiden anderen. Diese Kritik kann man durchaus unterschreiben. Weiter hätte Rossi die metaphorischen Effekte von »Säule« und »Tempel« ansprechen können.

Rossis Gegenentwurf ist ein Kreismodell. Es entwickelt sich über 15 Stufen. Graphik 1 zeigt nur die Gründungsmitglieder der EGS von 1951. Die Zahl der Segmente wächst und langsam füllt sich der Kreis. Die Segmente stehen für die Mitgliedsstaaten, die blauen Innenkreise für die von der Gemeinschaft autonom wahrgenommenen Kompetenzbereiche.


Graphik 17 zeigt schließlich die EU nach der Erweiterung von 2004.
Ich finde nicht, dass diese Visualisierung gelungen ist. Das beginnt mit dem Dilemma fast aller juristischen Bemühungen um eine Visualisierung. Es fehlen die Mittel für eine professionelle Umsetzung der Visualisierungsidee. Rossi bedankt sich eingangs für die »engagierte Erstellung der digitalen Graphiken durch Herrn stud. jur. Michael Graw«. Auch ohne diesen Hinweis ist sofort augenfällig, dass die Graphiken nicht professionell gemacht sind. Unser Auge ist heute graphisch so verwöhnt, dass die hölzern simple Machart der Bilder von ihrem Inhalt ablenkt. Die Ablenkung wächst durch die Assoziation einer TÜV-Plakette, von der ich mich nicht frei machen konnte. Aber auch der Umstand, dass Tortengraphiken in der Regel zur Darstellung von Mengen verwendet werden, trägt zur Ablenkung bei. Die Wirkung der Visualisierung leidet schließlich darunter, dass man eigentlich die auf verschiedene Seiten verteilten fünfzehn Graphiken ständig vergleichen müsste. Mich hat diese Bebilderung also nicht wirklich überzeugt. Ich habe gezögert, das hier auszusprechen, denn ich weiß, wie schwer es ist, juristische Inhalt zu visualisieren, und es wäre höchst misslich, wenn durch solche Kritik weitere Versuche behindert würden. Bemerkenswert scheint mir noch, dass diese Visualisierung in einer Online-Zeitschrift erschienen ist. Das Medium bietet sich für graphische und ikonische Zutaten ja geradezu an. Bisher war davon jedoch sonst nicht viel zu sehen.

  1. Zeitschrift für das Juristische Studium, 2010 Heft 1, S. 49-60. http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_1_276.pdf

Umweltverschmutzung durch Design

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 23. März 2010

In anderem Zusammenhang habe ich mit der von mir so genannen Berichtsforschung befasst. Dabei geht es um die inzwischen beinahe unzähligen Untersuchungs-, Forschung- usw. usw. Berichte u. a. auch zu rechts- und gesellschaftswissenschaftlichen Themen, die von Ministerien und Ämtern, vor allem aber von internationalen Organisationen wie der UNO, der EU, der OECD, der Weltbank usw. veranstaltet werden und die im Internet frei verfügbar sind. Bemerkenswert sind sie auch wegen ihres visuellen Auftritts. Viele sind mit überflüssigen Bildern und Designlementen so überladen, dass ich sie nicht mehr lesen mag. Hier ein Beispiel, auf dass ich gerade gestoßen bin, als ich den Hinweisen des Newsletter der Nationalen Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften – Ausgabe 08 2010 nachging: Socio-economic Sciences & Humanities and Science in Society in 2008,Highlights of the Year. Ein Titelbild lasse ich mir ja noch gefallen. Aber wozu wird der Leiter des Direktorats auf einer ganzen Seite mit Bild vorgestellt?

Der Herr Direktor

Und dazu auf jeder Seite Bildelemente, die so überflüssig sind wie ein Kropf. Alles in allem eine Hochglanzbroschüre, die die meisten Verkaufsprospekte noch übertrifft, wohl auch in ihrer Funktion, die eigentlich wichtigen Informationen zu verstecken. Da spielt es kaum noch eine Rolle, dass der »Bericht«, der als Textdatei mit unter 100 KB auskäme, auf 3,6 MB aufgemästet ist.

Technisierung der Visualisierung

Beitrag von Klaus F. Röhl vom 14. März 2010

Wenn wir (?) über Visualisierung reden, denken wir wohl immer noch zu sehr in statischen Bildern und klassischen Filmen oder Videos (ja, auch das Video ist längst klassisch im Sinne einer alt gewordenen Technik). Ich selbst habe mich noch während der Kreidezeit aus dem aktiven Lehrgeschäft verabschiedet. Staunend nehme ich zur Kenntnis, wie sich die Welt verändert. Schüler und Studenten, so wiederholen die zuständigen Didaktiker, was die Hersteller sagen, kann man heute mit einem simplen Beamer nicht mehr in die Veranstaltung locken. Für die (wenigen), die sich noch gar nicht recht vorstellen können, wie so ein Eboard funktioniert und was es leistet, bietet die Elearning-Seite der Ruhr-Universität (http://www.rubel.rub.de/) unter Tools & Tipps > eBoard eine Einführung.

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